Schulklassen im Museum Tinguely Basel
Schulklassen im Museum Tinguely
Um allfällige Überlastungen oder Kollisionen zu vermeiden, sind wir auf eine frühzeitige Anmeldung der Schulklassen und Student:innengruppen angewiesen. Bitte nutzen Sie dazu das Anmeldeformular auf unserer Webseite.
Für angemeldete Schul- und Studentengruppen sowie deren Lehr- und Begleitpersonen ist der Eintritt im Rahmen von schulischen und universitären Anlässen kostenlos. Die die Gruppe verantwortliche Person kann die Tickets für die Gruppe an der Kasse abholen.
Um die Sicherheit für Besucher:innen und Werke gewährleisten zu können, bitten wir Lehr- und Begleitpersonen, folgende Regeln mit der Gruppe zu besprechen und einzuhalten:
1. Die Kunstwerke dürfen nicht berührt werden!
Kunstwerke können mit dem schwarzen Druckknopf in Gang gesetzt werden. Aus konservatorischen Gründen haben die Werke zwischen den Laufzeiten Pause.
2. Garderobe, Gepäck
Rucksäcke, Taschen, Jacken, Koffer, etc. sind je nach Anweisung des Kassenpersonals im Gitterwagen (UG) oder in der Garderobe im ersten Stock neben der Lounge zu deponieren.
3. Begleitpersonen
Schulklassen müssen während des gesamten Aufenthaltes im Museum begleitet, beaufsichtigt und geführt werden. Begleitpersonen werden gebeten, Klassen in Gruppen einzuteilen. Pro 10 Schülerinnen und Schüler ist mindestens eine Begleitperson erforderlich. Diese tragen die Verantwortung für Minderjährige im Falle von Unfällen wie auch von Beschädigungen an Kunstwerken oder am Gebäude.
4. Malen, Zeichnen, Basteln, Schreiben
Zeichnen ist im Museum erlaubt. Erlaubt sind trockene Zeichenmaterialien wie Bleistift, Farbstift, Wachskreide unter der Voraussetzung, dass diese sorgfältig und ohne Verschmutzung von Böden und Mobiliar und ohne Gefährdung von Kunstwerken verwendet werden. Nicht erlaubt sind flüssige Materialien wie Tinte, Filzstift, Wasser- oder Acrylfarben. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Gebrauch von Scheren, Messern, Leimen, Draht und anderen für Besucher und Werke potenziell gefährlichen Materialien und Werkzeugen.
5. Fotografieren und Filmen
Erlaubt sind das Fotografieren und das Filmen in den Ausstellungsräumen ohne Blitz und Stativ. Ausgenommen sind Sonderausstellungen, bei denen die Leihgeber das Fotografieren explizit untersagen. Ebenfalls untersagt ist die Verwendung von Selfie-Sticks.
6. Essen und Trinken
Essen und Trinken sind in den Ausstellungsräumen ist untersagt. In der Lounge im ersten Stock ist Essen und Trinken erlaubt.
7. Geisterbahn
Grundsätzlich ist eine Fahrt in der Geisterbahn für Schulklassen möglich. Die Lehrpersonen gelten dabei als Begleitpersonen und müssen den Besuch der Geisterbahn eng begleiten und die Fahrten koordinieren. Es liegt im Ermessen der Lehrpersonen, ob ein Besuch der Geisterbahn angebracht ist. Die Lehrpersonen sind verantwortlich dafür, dass die Schüler:innen die Regeln der Geisterbahn kennen und befolgen. Es steht dem Personal frei, eine Schulklasse abzulehnen.